Abtei St. Matthias bei Trier, deren Kellerei zu Villmar gegen wied-runkelsche Justizkanzlei, Gemeinden Seelbach, Weyer und Aumenau, (Lic. Damian Ferdinand Haas, Prokurator am RKG, Wetzlar)
Vollständigen Titel anzeigen
1981
1 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
(1054-) 1780-1788 (-1794)
Enthält: Quad. 5: vorinstanzliches Urteil (1779)
Enthält: in Quad. 7: wied-runkelsche Zehntordnung, kurtrierische Verordnung, betr. Kartoffelzehnt (1777, 1746)
Enthält: Quad. 10: vorinstanzliche Akten (ab 1777)
Enthält: Quad. 14: Schenkungsurkunde (1054)
Enthält: Quad. 15: Vergleich Trier gegen Wied, betr. Patronatsrecht (1489)
Enthält: Quad. 17: Vergleich betr. Zehntrecht (1717)
Enthält: in Quad. 7: wied-runkelsche Zehntordnung, kurtrierische Verordnung, betr. Kartoffelzehnt (1777, 1746)
Enthält: Quad. 10: vorinstanzliche Akten (ab 1777)
Enthält: Quad. 14: Schenkungsurkunde (1054)
Enthält: Quad. 15: Vergleich Trier gegen Wied, betr. Patronatsrecht (1489)
Enthält: Quad. 17: Vergleich betr. Zehntrecht (1717)
Zivilprozessakte
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils der bekl. Kanzlei vom 19.10.1779, Anspruch auf Leistung des erstmals im Jahre 1774 eingeforderten Kartoffelzehnten von den den Klägern als Universalzehntberechtigten zehntpflichtigen Äckern der bekl. Gemeinden gemäß der wied-runkelschen Zehntordnung, der seit 1774 verweigert worden war, obwohl die Kartoffel zu Lasten des Getreideanbaus zunehmend als Ackerfrucht angebaut wird, da die bekl. Gemeinden, weil in den fraglichen Gemeinden nicht der Boden, sondern die Frucht zehntbar ist, das Universalzehntrecht der Kläger bestreiten und nur in bezug auf Getreide das Fruchtzehntrecht der Kläger anerkennen, die Kartoffel als neue Kulturpflanze immer zehntfrei war und dies auch bleiben muß und ein neu erhobener Kartoffelzehnt gegen den Besitzstand des Normaljahres verstoßen würde, zudem die wied-runkelsche Zehntordnung privaten Dritten nicht die gleichen Rechte einräumt wie dem grundzehntberechtigten Landesherrn und die Observanz bezüglich des Kartoffelzehnten in den Nachbarterritorien wegen der territorial unterschiedlichen Zehntrechtsverhältnisse nicht übernommen werden kann
pre: Wied-runkelsche Justizkanzlei 1778
pre: Wied-runkelsche Justizkanzlei 1779
pre: nach Aktenversendung Juristenfakultät Marburg 1779
pre: RKG 1780
pre: Wied-runkelsche Justizkanzlei 1778
pre: Wied-runkelsche Justizkanzlei 1779
pre: nach Aktenversendung Juristenfakultät Marburg 1779
pre: RKG 1780
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ