Vor dem Gericht zu Walsum verkaufen Wolter Stecke, seine Frau Henneken (= Johanna) van Hueckelhem sowie ihre Kinder Johann und Karde [=Rickarda] der Beelken (= Sibylle] Kleine, Witwe des (Richters) Hermann Kleine, auf Lebenszeit und nach deren Tod den Erben oder dem Inhaber dieses Briefes für ein weiteres Nachjahr die volle Nutznießung des Gutes Bienen zu Walsum. Solange Beelken gesund ist, darf sie aus diesem Gut eine Leibrente verschreiben, aber nur an eine einzige Person, und die muss älter sein als sie selbst.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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