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Enthält: Das so genannte Hausarchiv, gebildet 1919 durch Zusammenfassung der älteren Hausarchiv-Bestände (persönliche Archive der Landgrafen von Hessen-Darmstadt und Großherzöge von Hessen und bei Rhein bis zu Großherzog Ludwig III., +1877) mit dem ehemaligen Kabinettsarchiv, den Akten des Hofmarschallamts und dem ehemaligen Hessen-Homburgischen Hausarchiv, ist im wesentlichen unverändert erhalten. Die Kriegsverluste von 1944 (z.B. Kabinettsregistratur Großherzog Ludwigs II.) sind jeweils bei den Bestandsbeschreibungen vermerkt. Nach dem zuletzt 1968 erneuerten Vertrag ist das Archiv gemeinsames Eigentum des Landes Hessen und des Hauses Hessen bzw. der Hessischen Hausstiftung. Die beim Aufbau des Hausarchivs festgelegte Gliederung wurde beibehalten, die ursprüngliche Konvolut-Einteilung weitgehend in die neuen Signaturen übernommen. Die Bestände sind nach Aufhebung der ursprünglich vorgenommenen Teil-Sekretierungen für die Forschung im Rahmen der Benutzungsordnung der hessischen Staatsarchive frei benutzbar. (Fr)
Laufzeit: 1300-1918