Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Anordnung, in welcher Form in Lande die Geburtstage des Großherzogs und seiner Gemahlin zu feiern sind. Ebenso soll der Wiederkehr des 100. Geburtstages des verstorbenen Großherzogs Ludwig I. gedacht werden
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Anordnung, in welcher Form in Lande die Geburtstage des Großherzogs und seiner Gemahlin zu feiern sind. Ebenso soll der Wiederkehr des 100. Geburtstages des verstorbenen Großherzogs Ludwig I. gedacht werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
Darmstadt, 1853 Mai 30
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Hessen und bei Rhein, Großherzog, I.)
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.