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Anordnung, in welcher Form in Lande die Geburtstage des Großherzogs und seiner Gemahlin zu feiern sind. Ebenso soll der Wiederkehr des 100. Geburtstages des verstorbenen Großherzogs Ludwig I. gedacht werden
Anordnung, in welcher Form in Lande die Geburtstage des Großherzogs und seiner Gemahlin zu feiern sind. Ebenso soll der Wiederkehr des 100. Geburtstages des verstorbenen Großherzogs Ludwig I. gedacht werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
Darmstadt, 1853 Mai 30
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Hessen und bei Rhein, Großherzog, I.)
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