Kläger: Gerhard Schott (senior), Gerhard Schott (junior) und Ludolph Peter Schott in der Firma Gerhard Schott & Söhne in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Christian Diederich Borgeest und Joachim Boetefeur als Testamentsvollstrecker des Johann Heinrich Wolf(f), Kaufmann in Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis primae et secundae (beendet durch aussergerichtlichen Vergleich); Erlangung eines "Freizettels" (Vollmacht zur Inhaftierung), Anerkennung einer Unterschrift und Forderung der Kläger nach "combination actorum" in drei Verfahren wegen der Bezahlung dreier Obligationen über insgesamt 5400 Mark durch die Kläger an die Beklagten; Behauptung der Kläger, dass sich die Beklagten die Vollstreckung des Testaments angemaßt hätten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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