Ladung von Ulrich Müller als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss; Rechtliche Einschätzungen zum Thema Geheimschutz
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/76 Bü 210
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/76 Politisches Archiv von Ulrich Müller, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg und Umwelt- und Verkehrsminister, *1944
Politisches Archiv von Ulrich Müller, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg und Umwelt- und Verkehrsminister, *1944 >> Landtagsabgeordneter; Parlamentarische Arbeit >> Untersuchungsausschuss "EnBW-Deal" (Vorsitz)
(1976); (2004); 2012
Enthält:
- Vorladung von Jürgen Filius, 26. Februar 2013
- Beweisantrag der Abg. Hans-Ulrich Sckerl u.a. Grüne und der Abg. Sascha Binder u.a. SPD bzgl. Vernehmung des Zeugen Müller, 21. Februar 2013
- Korrespondenz von Ulrich Müller und Klaus Herrmann bzgl. Zulässigkeit von Aussagen im öffentlichen Teil der Sitzung, 15. und 18. März 2013, mit Anhang: Vermerk von Marco Frauhammer für Klaus Herrmann zu den Konsequenzen der Geheimhaltungsbedürftigkeit von Akten bei der Vernehmung eines Zeugen, 8. März 2013
- Juristische Einschätzungen, Normtexte und Aufzüge aus Fachartikeln, darunter: Zum juristischen Hintergrund des Untersuchungsausschusses, zu dessen Vorsitzenden und dessen Akten, die gegebenenfalls für VS-vertraulich erklärt wurden, 15. März 2013; Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags (Untersuchungsausschussgesetz UAG) vom 3. März 1976; Auszug der Geschäftsordnung (vermutl. des Landtags von Baden-Württemberg); Geheimhaltungsrichtlinie: Richtlinien für die Behandlung geheimhaltungsbedürftiger Angelegenheiten im Bereich des Landtags (Auszug); Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum materiellen und organisatorischen Schutz der Verschlusssachen (VS-Anweisung - VSA), 20. Dezember 2004
- Vorladung von Jürgen Filius, 26. Februar 2013
- Beweisantrag der Abg. Hans-Ulrich Sckerl u.a. Grüne und der Abg. Sascha Binder u.a. SPD bzgl. Vernehmung des Zeugen Müller, 21. Februar 2013
- Korrespondenz von Ulrich Müller und Klaus Herrmann bzgl. Zulässigkeit von Aussagen im öffentlichen Teil der Sitzung, 15. und 18. März 2013, mit Anhang: Vermerk von Marco Frauhammer für Klaus Herrmann zu den Konsequenzen der Geheimhaltungsbedürftigkeit von Akten bei der Vernehmung eines Zeugen, 8. März 2013
- Juristische Einschätzungen, Normtexte und Aufzüge aus Fachartikeln, darunter: Zum juristischen Hintergrund des Untersuchungsausschusses, zu dessen Vorsitzenden und dessen Akten, die gegebenenfalls für VS-vertraulich erklärt wurden, 15. März 2013; Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags (Untersuchungsausschussgesetz UAG) vom 3. März 1976; Auszug der Geschäftsordnung (vermutl. des Landtags von Baden-Württemberg); Geheimhaltungsrichtlinie: Richtlinien für die Behandlung geheimhaltungsbedürftiger Angelegenheiten im Bereich des Landtags (Auszug); Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum materiellen und organisatorischen Schutz der Verschlusssachen (VS-Anweisung - VSA), 20. Dezember 2004
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Akten
Frauhammer, Marco; Jurist
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Nachlässe, Verbands- und Familienarchive (Tektonik)
- Politische Nachlässe (Tektonik)
- Politisches Archiv von Ulrich Müller, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg und Umwelt- und Verkehrsminister, *1944 (Bestand)
- Landtagsabgeordneter; Parlamentarische Arbeit (Gliederung)
- Untersuchungsausschuss "EnBW-Deal" (Vorsitz) (Gliederung)