Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung: Die hohe anstehende Summe an Kammer- und Kriegsschulden von 2.220.000 Gulden muss bis zum Petri-Tag 1731 bezahlt sein
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.6 Staatsschulden, Anleihen
Darmstadt, 1727 September 26
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.