Adolf Rau von Holzhausen, Dekan, und das Kapitel des Domstifts zu Mainz verkaufen mit Zustimmung des Erzbischofs Uriel an Dekan, Kapitel und Vikar von Liebfrauen zu Mainz zu ihrer neuen Präsenz für 4000 fl. an Gold 200 fl. Wiederkaufsgült, zahlbar an Michaeli aus den gesamten Einkünften des Domstifts durch den domstiftischen Baumeister, z.Zt. Johann von Hattstein, Domherrn. Zu Unterpfand dienen sämtliche Gefälle in den Dörfern Trechtingshausen, Niederheimbach und Gaubickelheim; Bürgschaft haben die genannten Gemeinden zu leisten. S. des Erzbischofs und des Domstifts. "Der geben ist dinstags nach nativitatis Marie a.d. millesimo quingentesimo undecimo".
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Adolf Rau von Holzhausen, Dekan, und das Kapitel des Domstifts zu Mainz verkaufen mit Zustimmung des Erzbischofs Uriel an Dekan, Kapitel und Vikar von Liebfrauen zu Mainz zu ihrer neuen Präsenz für 4000 fl. an Gold 200 fl. Wiederkaufsgült, zahlbar an Michaeli aus den gesamten Einkünften des Domstifts durch den domstiftischen Baumeister, z.Zt. Johann von Hattstein, Domherrn. Zu Unterpfand dienen sämtliche Gefälle in den Dörfern Trechtingshausen, Niederheimbach und Gaubickelheim; Bürgschaft haben die genannten Gemeinden zu leisten. S. des Erzbischofs und des Domstifts. "Der geben ist dinstags nach nativitatis Marie a.d. millesimo quingentesimo undecimo".
U / 1511 September 9 (in 13 / 292)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 13 (Stifts- und Klosterarchive)
09.09.1511
Liebfrauen Mainz
Gleichzeitige Kop. im Kopialbuch von Liebfrauen, 13/292, Bl. 146r - 147r (mit unbeziffertem Blatt). Danach Bemerkung: "Admissa fuit hec notula per [...] decanum et capitulum ecclesie Moguntine die lune vigesima nona mensis Decembris millesimo quingentesimo duodecimo. Martinus soel.(?) secretarius scripsit". Nach Randvermerk wurde diese Gült 1685 zurückgekauft; für den Ertrag kaufte das Liebfrauenstift eine gleich hohe Gült "apud de Schönborn"; diese Gült wurde 1709 abgelöst.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ