Verordnung: Den Kirchenkasten ist es erlaubt, an der neu errichteten Klassenlotterie in Darmstadt teilzunehmen. In Gegenwart eines Vorstehers ist zu prüfen und nach den Einkünften abzumessen, ob ein ganzes, ein halbes oder viertel Los genommen werden kann

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner