Kaiserin Maria Theresia (voller Titel) belehnt nach dem Tod des letzten Vasallen Lothar Philipp Ludwig Schenk Freiherr von Stauffenberg seinen Sohn Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger des von dem verstorbenen [Karl Christof] (Karl Sebastian) Schenk Freiherr von Stauffenberg hinterlassenen Sohns [Johann Franz Romanus] (Johann Franz de Paula) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit der Hälfte der im einzelnen mit ihrer Lage und ihren Besitzern genannten und der Markgrafschaft Burgau lehenbaren Stücke und Güter sowie Zinsen und Gülten mit ihren Zugehörungen zu Oberwaldbach. Die Belehnten und ihre Erben können die genannten Stücke und Güter sowie Zinsen und Gülten mit ihren Zugehörungen von der Ausstellerin und ihren Erben künftig nach dem Lehens- und Landesrecht innehaben und nutznießen. Die Rechte und Gerechtigkeiten der Ausstellerin und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Dafür sollen die Belehnten der Ausstellerin und ihrem Sohn Joseph II. als erwähltem römischen Kaiser, Erbthronfolger und Mitregenten alllzeit getreu, gehorsam, dienstbereit und gewärtig sein, vom Aussteller Schaden nach Kräften abwenden, dagegen dessen Ehre, Nutzen und Frommen befördern und auch ansonsten das tun und leisten, was ein getreuer Vasall seiner Lehensherrschaft nach dem gemeinen und österreichischen Lehenrecht gegenüber zu tun schuldig ist. Damian Friedrich Anton Hugo Schenk von Stauffenberg hat mit einem Eid auf Gott, die Muttergottes und alle Heiligen die übliche Lehenspflicht geleistet. Falls über kurz oder lang noch mehr Rechte und Gerechtigkeiten dieser Lehenstücke und -güter mit ihren Zugehörungen bekannt werden sollten, die in dieser Beschreibung nicht enthalten sind, können sie von der Ausstellerin und ihren Erben dennoch als Eigentum beansprucht werden.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner