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Kaiser Ferdinand II. bekundet, dass er auf Bitten Landgraf Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt nach Festlegung der Primogenitur in der Linie Hessen-Da...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1601 - 1635
Ödenburg 1625 November 18
Hessen-Darmstadt
Papierlibell, mit aufgedrücktem Siegel, den Unterschriften des Peter Heinrich von Stralendorf und des Dr. Johann Söldner sowie Vidimus des Registrators Georg Reißingen der Reichshofkanzlei
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Ferdinand II. bekundet, dass er auf Bitten Landgraf Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt nach Festlegung der Primogenitur in der Linie Hessen-Darmstadt dem gemäß dem von Kaiser Rudolf II. 1606 bestätigten Erbstatut nachfolgenden Sohn Georg [II.] oder sonstigen männlichen Deszendenten wie den Söhnen der Kurfürsten mit 18 Jahren die Volljährigkeit zugestanden hat, falls nicht in einem landgräflichen Testament für den Nachfolger etwas anderes verordnet wird