Acta das Kabrun'sche Legat und die Verwaltung eines Theils desselben durch das Pupillen-Collegium zu Naumburg betreffend"angelegt von Henriette Lange geb. Gallus
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7NL 057 Pfarrerfamilie Lange (Halberstadt) Pfarrerfamilie Lange (Halberstadt)
Pfarrerfamilie Lange (Halberstadt) >> Adolph Gottlob Lange (1778-1831), Rektor von Schulpforta, und Frau Henriette,
1835-1839
Enthält: 1) Danzig 20. März 1835: Mitteilung des C.W. Labez an Henriette Lange, daß Carl Kabrun verstorben sei. Dieser habe in seinem Testament ein Legat in Höhe von 10.000 Talern für Familie Lange hinterlassen als Erinnerung an seinen Lehrer und väterlichen Freund, Prof. A.G. Lange. In der Anlage ein Auszug aus dem Testament Kabruns vom 20. März 1833; 2) "Extrait" aus Carl Kabruns Testament vom 20. März 1833, das Langesche Legat betreffend mit genauer Anweisung. wie das Legat zu verteilen sei (mit Beglaubigung durch das Oberlandesgericht Münster vom 1. April 1835 und besiegelt mit einer Gerichtssiegeloblate); 3) Danzig 7. Mai 1835: C.W. Labez an "Herrn candid. theol. H.S. A. Lange" in Naumburg. Begleitschreiben zu Nr. 2); 4) Berlin 30. Juni 1335: Die Bankiers Anhalt & Wagener senden der Witwe Lange im Auftrage des Prof. Wolff in Pforta Vormund der Kinder G.A. Langes für die 10.000 Taler aus dem Kabrun'schen Legat Staatsschuldscheine im Nominalwert von 9850.-- Talern; 5) "Verzeichnis der von Anhalt & Wagener eingesandten Staatsschulscheine" Juli 1835; 6) "Berechnung über die Verteilung der Kabrunschen Erbschaft"; 7) Naumburg 27. Nov. 1835: Das Pupillenkollegium in Naumburg bittet die Witwe Lange, Coupons auf die dort einlagernden Staatsschuldscheine für die Erziehung ihres Sohnes Martin Hugo einzulösen und über die Verwendung des Geldes Buch zu führen; 8) 21. Juni 1837: "Aufzeichnung der für Martin Hugo Lange verwendeten Ausgaben der Zeit vom 1. Juli 1835 bis zum 1. Juli 1836 nach Aufzeichnungen und Erinnerungen seiner Mutter Henriette Lange"; 9) Naumburg 13. Juli 1836 Henriette Lange bittet das Pupillen-Collegium, Coupons auf die dort einlagernden Staatsschuldscheine für Martin Hugo Lange einzulösen; 10) Naumburg 23. Dez. 1836: Das Naumburger Pupillen-Collegium erinnert Witwe Lange daran, daß die Einlösung der Coupons für Martin Hugo Lange fällig wird; 11) Naumburg 21. Juni 1837: "Vormundschaftliche Rechnung über die Ausgaben für Martin Hugo Lange, jetzt Stud. jur. in Leipzig, auf die Zeit vom 1. Juli 1836 bis zum 1. Juli 1837, geführt von dessen Mutter Henriette Lange"; 12) Naumburg 21. Juni 1837: Begleitschreiben Henriette Langes zu Nr. 11 an das Pupillen-Collegium zu Naumburg: 13) Naumburg 21 Juni 1337: Henriette Lange fordert vom Pupillen-Collegium fälligen Coupons an; 14) Naumburg 30. Juni 1337: Das Pupillen-Collegium schreibt an Henriette Lange wegen des Unterhalts ihrer jüngeren Kinder; 15) Naumburg 11 Aug. 1337 : Das Pupillen-Collegium antwortet auf eine Eingabe der Henriette Lange vom 29. Juni mit der Bitte, aus dem einlagernden Kapital 2.500. Taler herauszunehmen und als Darlehn für den Naumburger Tapezierer Schramm zu verwenden, negativ; 16) Naumburg 23. Aug. 1837: Henriette Lange kündigt in Übereinstimmung mit Prof. Wolff aus Pforta als Vormund für ihre Kinder dem Pupillen-Collegium die Transaktion von 2.500 Talern an; 17) Naumburg 2. Okt. 1837: Das Pupillen Collegium teilt Witwe Lange mit, daß sie bei Ablieferung der Staatsschuldscheine die Summe von 2500 Talern ausbezahlt bekäme; 18) Naumburg 4. Okt. 1837: "Extrait des Deposital-Protokolls statt Quittung" des Pupillen-Kollegiums für Witwe Lange; 19) Naumburg 10. Mai 1837: Mitteilung des Pupillen-Collegiums, daß die am 2. Juni fälligen Coupons für die Versorgung ihrer noch minderjährigen Kinder abzuholen seien; 20) Naumburg 27. Nov. (1837): Witwe Lange schickt dem Pupillen-Collegium einen Brief Prof. Wolffs aus Schulpforta und kündigt die Überweisung von 335 Talern 12 Schillingen an; 21) Naumburg 9. Dez. 1837: Hofrat Pechstein teilt den Beschluß des Pupillen-Collegiums über die "Hugo Langesche Pup. Messe" mit, daß kein Staatsschuldschein über 300 Taler angekauft werden kann (Auf der Rückseite: Kopie des Beschlusses); 22) Naumburg 20. Dez 1837: Antwort Henriette Langes auf den Beschluß des Pupillen-Collegiums; 23) Naumburg 12. Jan. 1838: "Copia decreti, die Professor Lange'sche Pupillen-Sache betr. "des kgl. preuß. Pupillen-Collegiums in Naumburg an Witwe Lange wegen der Einlieferung von 300 Talern; 24) Naumburg 12. Feb. 1838: Witwe Lange bittet das Pupillen-Collegium, die aufgelaufenen Zinsen des seit dem 1. Juli 1837 auf der Bank liegenden Kapitals auszahlen zu lassen; 25) Naumburg 20. Feb. 1838; Antwort des Pupillen-Collegiums auf Nr. 24, daß Witwe Lange die Zinsen abholen könne; 26) Naumburg 2. Okt. 1838: Das Pupillen-Collegium gewährt 100 Taler gegen Staatsschuldschein auf ein Ersuchen Martin Hugo Langes, das von Henriette Lange und Prof. Wolff unterstützt worden ist; 27) Naumburg 14. Nov. 1833: Quittung Henriette Langes über die Martin Hugo Lange gewährte Summe
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.05.2027, 13:18 MESZ