Search results
  • 19 of 100

Instruktion, wonach sich angestellte Chaussee-Geld-Erheber zu richten und selbige in allen Punkten der hier vorliegenden Vorschriften einzuhalten haben (zwei Mal nicht genau gleichlautend vorhanden)

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...