Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seine Einwilligung, dass sein Schwager und Oheim Markgraf Christoph von Baden Stadt und Schloss Beinheim mit Leuten, Zugehör, Nutzungen und Burglehen von ihm und von Graf Bernhard zu Eberstein auslöst. Einst hatte nämlich Philipps Vetter, Pfalzgraf Friedrich I., von Markgraf Karl zu Baden die Schlösser und Städte Besigheim und Beinheim mit Zugehörde gegen eine Wiederlösung von 35.000 Gulden zusammen oder von 10.000 Gulden für Beinheim allein an sich gebracht. Zwischenzeitlich war Beinheim aber gegen Wiederlösung für 8.000 Gulden an Graf Bernhard zu Eberstein verkauft worden. Das gelöste Gut soll ihm anschließend zu eigen sein. Die übrigen 25.000 Gulden für Besigheim stehen nach wie vor, wie es eine Verschreibung vom 6.3.1463 besagt. Diese Verschreibung ist weiter für Besigheim gültig. Der Kurfürst weist Burgmannen, Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Beinheim zusammen mit den Untertanen zu Leutenheim (Lyntheim) an, Markgraf Christoph als ihrem Lehnsherrn bzw. Vogtherrn nach der Auslösung zu huldigen. Markgraf Christoph zu Baden beurkundet, dass die Auslösung von Beinheim der Verschreibung betreffend Besigheim keinen Abbruch tue.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seine Einwilligung, dass sein Schwager und Oheim Markgraf Christoph von Baden Stadt und Schloss Beinheim mit Leuten, Zugehör, Nutzungen und Burglehen von ihm und von Graf Bernhard zu Eberstein auslöst. Einst hatte nämlich Philipps Vetter, Pfalzgraf Friedrich I., von Markgraf Karl zu Baden die Schlösser und Städte Besigheim und Beinheim mit Zugehörde gegen eine Wiederlösung von 35.000 Gulden zusammen oder von 10.000 Gulden für Beinheim allein an sich gebracht. Zwischenzeitlich war Beinheim aber gegen Wiederlösung für 8.000 Gulden an Graf Bernhard zu Eberstein verkauft worden. Das gelöste Gut soll ihm anschließend zu eigen sein. Die übrigen 25.000 Gulden für Besigheim stehen nach wie vor, wie es eine Verschreibung vom 6.3.1463 besagt. Diese Verschreibung ist weiter für Besigheim gültig. Der Kurfürst weist Burgmannen, Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Beinheim zusammen mit den Untertanen zu Leutenheim (Lyntheim) an, Markgraf Christoph als ihrem Lehnsherrn bzw. Vogtherrn nach der Auslösung zu huldigen. Markgraf Christoph zu Baden beurkundet, dass die Auslösung von Beinheim der Verschreibung betreffend Besigheim keinen Abbruch tue.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 821, 86
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1505 September 15 (uff montag nach exaltacionis crucis)
fol. 176v-177v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz; Markgraf Christoph von Baden
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz; Markgraf Christoph von Baden
Moderner Querverweis auf fol. 221. Das Kopfregest bezieht die Lösungseinwilligung irrtümlich auch auf die nicht gelösten Orte. Kopfregest: "Verwilligung myns gnedigsten hern das marggrave Cristoff von Baden Besickheim Beinheim und Litheim von dem von Eberstein loesen moge".
Beinheim, Dep. Bas-Rhin [F]
Besigheim LB
Leutenheim, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:01 MESZ
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