Kaspar Sterck von Kippenhausen und Ehefrau Anna Glatthärin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Kippenhausen verliehen hat, das Theus Schorp innehatte. Die Beliehenen entrichten jährlich an Martini als Zins und Hubgült 3 Malter Vesen, 1 Malter Hafer, 10 ß d, 2 Hühner, ferner das Vogtrecht nach Ittendorf. Der Ehrschatz beträgt 60 fl. Davon sind an Martini 20 fl fällig, weitere 20 fl an St. Georg und der Rest wieder an Martini 1557.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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