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Werner Lindlin, B. zu Stuttgart, wegen strafbarer Handlungen daselbst gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., sich fortan wohl zu verhalten und nicht mehr strafbar zu machen, gelobt, sich in den folgenden Jahren auf Mahnung der Obrigkeit hin jederzeit zu stellen, schwört U. und setzt sein gesamtes liegendes und fahrendes Gut als Pfand ein. - Bürgen mit 100 fl: sein Schwiegervater Jörg Lutenschlaher und sein Schwager Hans Müller von Berg, beide B. zu Stuttgart.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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