Cunlin Fölmlin, B. zu Wildberg, wegen aufrührerischen Verhaltens während der Bauernunruhen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und Gönner wieder freigel., gelobt eidlich, seinem Landesherrn eine Geldstrafe von 50 fl zu bezahlen, Wehr, Harnisch und Waffen der Obrigkeit abzuliefern und zeitlebens außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen, offene Zechen und Gesellschaften meiden und sich fortan keinem Aufruhr mehr anzuschließen, vielmehr seiner Obrigkeit allezeit mit Worten und Werken gehorsam zu sein, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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