Martin Brackenheimer, gen. Zarr, von Gechingen [Kr. Calw], wegen Wilderns auf der Markung Gechingen zu Sindelfingen gef., jedoch auf hohe und treffliche Fürbitte freigelassen, verspricht, zur Strafe 10 lb h, seine Atzung und die seinetwegen entstandenen Kosten zu bezahlen, gelobt ferner das Waidwerk in Wald und Feld zu meiden und falls er jemand dabei in den fürstlichen Forsten und Wildbannen ertappe, diesen den Forstmeistern oder Amtleuten anzuzeigen, leistet für diese Punkte eine Bürgschaft in Höhe von 100 fl und schwört U. Bürgen: Jakob Bechtlin von Gültlingen [Kr. Calw] und Andreas Renn von Dachtel [Kr. Calw].