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Lehenrevers des Georg Bernhard von Hertingshausen, Fürstlich Hessischer Rat, Küchenmeister und Amtmann zu Kelsterbach, für die inserierte Urkunde ...
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A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 7 Buchstabe H >> 7.21 von Hertingshausen
Darmstadt 1631 Januar 15
Hessen-Darmstadt
Pergament, mit Unterschrift und angehängtem Siegel.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lehenrevers des Georg Bernhard von Hertingshausen, Fürstlich Hessischer Rat, Küchenmeister und Amtmann zu Kelsterbach, für die inserierte Urkunde des Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt: Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt belehnt Georg von Hertingshausen mit Hof und Gericht Rohrbach samt Gülten, Zinsen, Frondiensten, Wald, Wasser und Weide, Zinsen und Geldern aus dem Heimchen, das Philipp, Johann und Wilhelm von Rohrbach von den Landgrafen von Hessen zu Lehen trugen, 10 1/2 Pfund Geld und dem Burghof zu Reinheim, den Dörfern Webern, Herchenrode und Waschenbach, mit Ausnahme des Waldes Buchenhain, den dieser von den von Meisenbug gekauft hatte. Er belehnt ihn außerdem anstatt Haus und Hofreite zu Darmstadt mit 20 Gulden Geld jährlich aus der landgräflichen Rentkammer, die vorher Philipp Schwerer, Hans Bach und die Meisenbug innehatten, vorbehaltlich der Lösung mit 400 Gulden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers.