Michel Ziegelmüller von Rorgimoss (=Rolgenmoos) und Ehefrau Magdalena Steudlini bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihnen auf Lebenszeit das Gut in Rorgimoss verliehen hat, das zuvor +Katharina Ganterin innehatte, Michel Ziegelmüllers Mutter. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("börendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 6 Scheffel Hafer beiderlei Korns, 3 lb d Zins, Hühner und Eier nach Ausweis von Urbar und Rodel, alles in Ravensburger Maß und Währung. Jährlich im Herbst leisten sie Fuhrdienste mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Entlohnung an den Bodensee, um Wein zu holen, auch an die Weiher, um Fische zu holen, und an andere Orte. Der Ehrschatz beträgt 80 fl. Davon sind 10 fl bei Verleihung fällig, der Rest ist in Jahresraten von je 10 fl zu entrichten. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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