Streitig ist der Anspruch der Maria von Schaesberg, geb. von Heimbach gen. Hoen, Witwe des Dietrich von der Horst, eines 1645 kinderlos verstorbenen Onkels (Vaterbruders) des Appellanten, auf eine Pfandschaft von 5000 Goldgulden auf Haus Mielenforst im Herzogtum Berg. Dietrich von der Horst habe ihr diese Pfandschaft in Form einer Schenkung „inter vivos“ übertragen. Der Appellant will diese Schenkung nach der erneuten Verheiratung der Maria geb. von Heimbach gen. Hoen widerrufen. Dies sei möglich, weil die „donatio inter vivos cum plenaria renuntiatione“ vollzogen worden sei. Fraglich sei ferner, ob es sich nicht um eine Schenkung „causa mortis“ handle. In Zweifel gezogen werden auch die Unterschriften unter dem Testament des Erasmus von der Horst und unter dem Ehevertrag des Dietrich von der Horst und der Maria geb. von Heimbach gen. Hoen. Von dem Urteil der Vorinstanz vom 10. Dez. 1660, wonach Jobst Dietrich von der Horst die Unterschriften auf den originalen Dokumenten begutachten soll, beruft sich dieser an das RKG.
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Streitig ist der Anspruch der Maria von Schaesberg, geb. von Heimbach gen. Hoen, Witwe des Dietrich von der Horst, eines 1645 kinderlos verstorbenen Onkels (Vaterbruders) des Appellanten, auf eine Pfandschaft von 5000 Goldgulden auf Haus Mielenforst im Herzogtum Berg. Dietrich von der Horst habe ihr diese Pfandschaft in Form einer Schenkung „inter vivos“ übertragen. Der Appellant will diese Schenkung nach der erneuten Verheiratung der Maria geb. von Heimbach gen. Hoen widerrufen. Dies sei möglich, weil die „donatio inter vivos cum plenaria renuntiatione“ vollzogen worden sei. Fraglich sei ferner, ob es sich nicht um eine Schenkung „causa mortis“ handle. In Zweifel gezogen werden auch die Unterschriften unter dem Testament des Erasmus von der Horst und unter dem Ehevertrag des Dietrich von der Horst und der Maria geb. von Heimbach gen. Hoen. Von dem Urteil der Vorinstanz vom 10. Dez. 1660, wonach Jobst Dietrich von der Horst die Unterschriften auf den originalen Dokumenten begutachten soll, beruft sich dieser an das RKG.
AA 0627, 2782 - H 1760/5803
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1661 - 1666 (1629 - 1666)
Enthaeltvermerke: Kläger: Jobst Dietrich von der Horst zum Haus bei Ratingen (Kr. Düsseldorf- Mettmann), seit 1665 seine Witwe Katharina für ihre unmündigen Kinder Christian, Elisabeth Felicitas und Anna Maria Katharina von der Horst, (Bekl. ?) Beklagter: Freifrau Maria von Schaesberg, geb. von Heimbach gen. Hoen zu Lövenich, seit 1662 Johann Friedrich von Schaesberg, (Kl. ?) Prokuratoren (Kl.): Dr. Wilhelm Mockel [1660] 1661 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Bernhard Henningh 1661 - Subst.: Dr. Johann Nikolaus Höen - Subst.: Lic. Johann Hansen 1662 - Lic. Johann Walraff [1656] 1662 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Kanzler und Räte zu Düsseldorf (1660) - 2. RKG 1661 - 1666 (1629 - 1666) Beweismittel: Berechnung der Leibzuchtrenten von einem Haus in Düsseldorf, welche die Appellatin dem Appellanten möglicherweise schuldig wäre (Q 15). Schreiben des Erasmus von der Horst, Domdechanten von Trier, von 1645 (Q 16). Auszug aus dem Ehevertrag von 1629 zwischen Dietrich von der Horst und Maria von Heimbach gen. Hoen, verwitwete von Wrede (Q 22). Auszüge aus dem Testament des Dietrich von der Horst von 1641, pfalzneuburg. Geheimen Rats, jül.-berg. Kanzlers, Amtmanns von Blankenberg (Q 24, Q 27). Erbteilungsvertrag von 1632 zwischen den Brüdern Dietrich, Johann und Erasmus von der Horst (Q 25). Beschreibung: 3 cm, 118 Bl., gebunden; Q 1 - 8, Q 10* (Beischreiben zu den Priora und „Rationes decidendi“, lose), 11 - 27, 29 - 35, 4 Beilagen, es fehlen Q 9, Q 28 und die Priora.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:28 MESZ