1.) Das Kloster Immichenhain [Ortsteil der Gem. Ottrau, Schwalm-Eder-Kr.] mit hölzernen Deichen, dem Bauhof, Häusern, Wohnungen, Scheunen, Ställen...
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Urk. 14, 4040
A I u, Diede zum Fürstenstein sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Dieden zum Fürstenstein, Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe D >> Da-Di >> Diede zum Fürstenstein >> 1600-1699
1655 Juni 26
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Das Kloster Immichenhain [Ortsteil der Gem. Ottrau, Schwalm-Eder-Kr.] mit hölzernen Deichen, dem Bauhof, Häusern, Wohnungen, Scheunen, Ställen, Gärten und den dazu gehörenden Äckern und Wiesen; 2.) das Dorf Immichenhain, wie es ehemals das Augustinerchorfrauenstift Immichenhain und danach die landgräflichen Vögte innegehabt hatten, und die Wüstung Sachsenhausen [Wüstung auf der Gemarkung Immichenhain, Gem. Ottrau, Schwalm-Eder-Kr.]; 3.) jährliche Einkünfte von ungefähr 33 Gulden, drei Albus und einem Heller zu Wahlshausen [Ortsteil der Gem. Oberaula, Schwalm-Eder-Kr.], zu Weißenborn [Ortsteil der Gem. Ottrau, Schwalm-Eder-Kr.], zu Udenhausen [Stadtteil von Grebenau, Vogelsbergkr.] [?] und zu Immichenhain sowie das Wasser, genannt die Berfa; 4.) zwei Gulden oder was der Weinzapf zu Immichenhain jährlich an Ertrag abwirft; 5.) 148 Viertel Frucht partim zu Volkersdorf [Volkershof (Volkersdorf), Wüstung auf der Gemarkung Immichenhain, Gem. Ottrau, Schwalm-Eder-Kr.]; 6.) der Zehnt zu Immichenhain, mit einem jährlichen Ertrag von ungefähr vier Fudern, mit allen Herrschaftsrechten; 7.) Federvieh, Zinskäse, Eier, Butter, Wachs, Mohn, Rübsamen, (wie die ins Haus fallen), zum Unterhalt der Küche der Belehnten. Die Güter und Einkünfte sind mit 4.000 Goldgulden ablösbar. Die Verpfändung von Hof, Zins und Zehntem zu Hattendorf mit seiner Freiheit, die am 20. Oktober 1535 zugunsten des Johann Feige, hessischen Kanzlers und Rats, beurkundet worden war, bleibt hiervon unberührt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans Diede zum Fürstenstein, Obervorsteher
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans Diede zum Fürstenstein, Obervorsteher
Belehnte/r: Hans Diede zum Fürstenstein, Obervorsteher, Sohn des verstorbenen Hans Diede, Hans Eitel Diede zum Fürstenstein, hessen-darmstädtischer Rat und Hofmeister, Sohn des verstorbenen Christoph Wilhelm Diede zum Fürstenstein und Philipp Melchior Diede zum Fürstenstein, Sohn des verstorbenen Jost Diede zum Fürstenstein
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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