Sigismund, römisch-deutscher König und König von Böhmen, befreit das Zisterzienserkloster Dobrilugk von der Zahlung des Schutzgeldes von 16 Schock Groschen und verfügt, dass die Dörfer des Klosters nach altem Recht von ihm, seinen Nachkommen und Amtleuten nicht beschwert werden sollen. "geben zu

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