Staatspolizeileitstelle Stuttgart (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 100
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Reichs-/Bundesbehörden und Reichs-/Bundesorganisationen >> Geschäftsbereich Reichs-/Bundesinnenministerium >> Polizeibehörden
1933-1945
1. Zur Behördengeschichte: Durch das Polizeiverwaltungsgesetz vom 16.12.1921 und die Verordnung vom 27.12.1922 wurden am 01.01.1923 in den größeren Städten (über 10.000 Einwohner) außer der Sicherheits- und Kriminalpolizei auch sämtliche übrigen Zweige der Ortspolizei, d.h. Verwaltungspolizei, verstaatlicht. Das als Nachfolgebehörde der staatlichen Stadtdirektion, des staatlichen Landespolizeiamts und der städtischen Stadtpolizeidirektion Stuttgart hervorgegangene Polizeipräsidium Stuttgart erhielt neben den Aufgaben der Ortspolizei noch die eines Landesamts in einer besonderen Abteilung das Landeskriminalpolizeiamt (Reg.Bl. 1927 S. 269). Das Polizeipräsidium war dem Innenministerium unterstellt. Von der nationalsozialistischen Regierung wurde die Polizei ab 1933 zur einheitlichen Reichspolizei umgewandelt. Der Reichsminister des Innern übernahm auf Grund der "Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat" die polizeilichen Befugnisse und ernannte den Reichskommissar von Jagow zum Beauftragten des Reiches für das Polizeiwesen in Württemberg. Damit gingen die Aufsichtsbefugnisse des Innenministers Dr. Bolz für das Polizeiwesen auf von Jagow über. Die Aufgaben der politischen Polizei wurden durch Verordnung vom 12.05.1933 (Reg.Bl. S. 138) vom Polizeipräsidium Stuttgart abgetrennt und zu einer selbständigen "Württembergischen Politischen Polizei", zugleich als Landeskriminalpolizeiamt, umgewandelt. Der Leiter des Amts war gleichzeitig Hauptberichterstatter im Innenministerium. Zu den Aufgaben gehörten: Maßregeln gegen staatsfeindliche Umtriebe; Verhängung, Durchführung und Aufhebung des Ausnahmezustandes u.a.; 1934 übernahm die Aufgaben der Politischen Polizei, soweit sie das Innenministerium (Polit. Polizei) übernommen hatte, das neugebildete "Politische Landespolizeiamt" (Reg.Bl. 1934 S. 73). Als selbständige Mittelbehörde bildete es die Zentralnachrichtensammelstelle für das ganze württembergische Staatsgebiet (Ges.Bl. 1934 S. 34). Getrennt von der allgemeinen Polizeiverwaltung und selbständig unmittelbar dem Reichsinnenministerium unterstellt, war die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und der Sicherheitsdienst. In dieser wurde nach dem Reichsgesetz vom 19.03.1937 (Reichsg.Bl. I S. 325) mit Durchführungsverordnung vom 30.03.1937 (RGBl. I S. 429) das Politische Landespolizeiamt unter der Bezeichnung "Staatspolizeileitstelle Stuttgart" umgewandelt und auch für Hohenzollern zuständig. Ihr unterstanden die Außendienststellen in Ellwangen, Friedrichshafen, Heilbronn, Oberndorf, Sigmaringen, Tübingen und Ulm. Die Beamten der Sicherheitspolizei (Geheime Staatspolizei und Kriminalpolizei) und der Ordnungspolizei (Schutzpolizei und Gendarmerie) wurden zu unmittelbaren Reichsbeamten ernannt. Beim Einmarsch der alliierten Truppen im Jahre 1945 wurde die gesamte Polizei aufgelöst und nur eine zivile Polizeiabteilung zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zugelassen. Aus ihr ging dann später die Landespolizeidirektion hervor.
2. Zur Bestandsgeschichte: Polizeiakten aus dem Dritten Reich sind bisher in das Staatsarchiv Ludwigsburg nicht eingekommen. Ein Teil ging vermutlich während des Krieges verloren, die restlichen Akten wurden von den Besatzungsmächten beschlagnahmt. Die Akten des vorliegenden Bestandes der Polizeileitstelle Stuttgart wurden vom Bundesarchiv Koblenz im Oktober 1963 dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergeben. Sie stammen aus einem bei der World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs in Alexandria/Va. gebildeten Mischbestand deutscher Polizeiakten, der im April 1962 an das Bundesarchiv zurückgegeben wurde (vergl. Kanzleiakten Fasz. 183263 u. 123468). Die amerikanischen Signaturen auf den Faszikelumschlägen wurden bei der Verzeichnung der Akten beibehalten und in der rechten Spalte des Repertoriums aufgeführt. Der vorliegende Bestand enthält vorerst nur die von den Amerikanern zurückgegebenen Akten (6 Büschel = 0,05 lfd. m) betr. Fahndungsbriefe, Besoldungssachen und Schulungsmaterial aus der Zeit von 1941-1945. Ludwigsburg, April 1964 A.Müller
2. Zur Bestandsgeschichte: Polizeiakten aus dem Dritten Reich sind bisher in das Staatsarchiv Ludwigsburg nicht eingekommen. Ein Teil ging vermutlich während des Krieges verloren, die restlichen Akten wurden von den Besatzungsmächten beschlagnahmt. Die Akten des vorliegenden Bestandes der Polizeileitstelle Stuttgart wurden vom Bundesarchiv Koblenz im Oktober 1963 dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergeben. Sie stammen aus einem bei der World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs in Alexandria/Va. gebildeten Mischbestand deutscher Polizeiakten, der im April 1962 an das Bundesarchiv zurückgegeben wurde (vergl. Kanzleiakten Fasz. 183263 u. 123468). Die amerikanischen Signaturen auf den Faszikelumschlägen wurden bei der Verzeichnung der Akten beibehalten und in der rechten Spalte des Repertoriums aufgeführt. Der vorliegende Bestand enthält vorerst nur die von den Amerikanern zurückgegebenen Akten (6 Büschel = 0,05 lfd. m) betr. Fahndungsbriefe, Besoldungssachen und Schulungsmaterial aus der Zeit von 1941-1945. Ludwigsburg, April 1964 A.Müller
19 Büschel (0,3 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ