Claus Meurer, B. zu Neuenstadt, wegen unten näher bezeichneter Vergehen, auch wegen Bruchs einer früheren Urfehde-Verschreibung erneut gef., jedoch - obschon er Strafe an Ehre und Gütern, Leib und Leben wohl verdient hätte - aus landesfürstlicher Barmherzigkeit auf Besserung und wohlverhalten begnadigt, nachdem seine Ehe auf Di nach Medardi den 12. Juni nach Verhör seiner Ehefrau durch landesfürstliche Eherichter geschieden worden war, und freigelassen unter den Bedingungen, erneut U. zu schwören (in welche seine Ehefrau besonders aufgenommen wird), die Ehescheidung anzuerkennen, seine Ehefrau künftig in ruhe zu lassen, ihrer nicht im Unguten zu gedenken, ferner innerhalb der nächsten 14 Tage mit seinem durch verordnete Mittelsperson ihm zugesprochenen Teil an liegendem und fahrendem Gut aus Neuenstadt zu ziehen und niemals mehr in die Stadt und das Amt zurückzukehren, zuvor aber dem Landesherrn die Nachsteuer zu entrichten, alle seine Gläubiger zu befriedigen und das Bürgerrecht aufzugeben, schwört U. und gelobt bei seinem geschworenen Eid, dies alles zu halten und sein Weib ingeirrt zu lassen bei Verlust seines Lebens im Übertretungsfall. Doch soll seine unschuldige Ehefrau durch seine Handlungen und sein Hinausschwören nicht benachteiligt werden. Meurer hatte vor Zeiten seine Ehefrau ganz unmenschlich geschlagen, und war aus Furcht vor Strafe ausgetreten, jedoch des Nachts in Neuenstadt ein- und ausgegangen, hatte auch der Obrigkeit und der Bürgerschaft zu Neuenstadt mit Worten gedroht, war deshalb gef., ausgebrochen und um Leonhardi des 37. Jahres [um Nov. 6.], erneut gef., auf Bitten seiner Frau und mit Rücksicht auf seine Schwachsinnigkeit wieder entlassen worden unter den Bedingungen, sein gut zu Neuenstadt binnen Monatsfrist zu verkaufen, den Flecken und das Fürstentum Württemberg zu verlassen und zu meiden und seine Ehefrau geziemend zu halten unter Androhung schwerer Strafe laut der übergebenen U. Obwohl diese Verschreibung auf vielfältiges und emsiges bitten seiner Frau dahin gemildert worden war, dass er bei seiner Frau wieder wohnen durfte, hatte er ungeachtet dieser Gnade seine Frau doch wieder ganz unchristlich mit ungebührlichen Schlägen und Mordschreien derart traktiert, dass man ihn erneut gefangen setzen musste.