Fürstentum Ansbach, Lehenhof, Urkunden, Ergänzung (Bestand)
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Fürstentum Ansbach, Lehenhof, Urkunden, Ergänzung
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1516-1799
Vorwort: Behördengeschichte Unter dem preußischen dirigierenden Landesminister Hardenberg wurden die Zentralbehörden neu organisiert (Patent vom 3. Juli 1795), indem mit der Kriegs- und Domänenkammer (KDK) eine "Superbehörde" geschaffen wurde. Der 2. Senat dieses Regierungskollegiums war für den Lehenhof, das Konsistorium und das Vormundschaftswesen zuständig, zudem fungierte er als Landeshoheitskollegium. Bestandsgeschichte Aus dem einstigen Ansbacher Archiv wurden im frühen 19. Jahrhundert verschiedene Lehenurkunden nach dem Pertinenzprinzip abgegeben. Darunter befanden sich auch Urkunden zum Lehen Wortelstetten (Laufzeit 1516-1799), die an das damalige Archiv oder die Kreisregierung zu Eichstätt gegeben wurden (siehe Vermerke im Repertorium). Über das Staatsarchiv für Schwaben und Neuburg gelangten diese Urkunden schließlich in das Staatsarchiv Augsburg, das sie wieder an das provenienzgemäß zuständige Staatsarchiv Nürnberg ausfolgte. Da die in Nürnberg vorhandenen Ansbacher Lehenurkunden inzwischen eine fortlaufende Zählung erhalten hatten, konnten diese Urkunden nicht mehr direkt eingereiht werden. Sie wurden daher an den Ergänzungsbestand (auch: 2. Reihe) der Lehenurkunden ab Nr. 105 angereiht. Nürnberg, im Oktober 2013 Daniel Burger
Fürstentum Ansbach, Lehenhof, Urkunden, Ergänzung
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Bestand
Urkunden
ger
Ergänzende Hinweise: in EDV komplett erfasst; Online-Findmittel in Bearbeitung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ
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