Siegfried (Syvert), Erzbischof von Köln, bekennt, daß Mechthild, Witwe des Grafen zu Sayn, ihm und seinem Stift ihre Burg zu Wied und die Dörfer und Kirchspiele Linz (Linse), Windhagen (Winthain), Neustadt (Nuwenstat), Asbach (Aspach) und Roßbach (Roispe) mit Zugehör und was an der Seite des Rheins gelegen, an der die Burg Wied stehe, außer den nachher genannten Stücken, für eine jährliche lebenslängliche Gülte von 350 Mark Kölscher Pfennige überlassen habe (eingehen lasse). Sodann erhalte sie jährlich 170, von ihm und dem Stift ihr schuldigen dergleichen Mark. Auch sei er ihr 1040 dergleichen schuldig. 300 Mark Pfennige solle sie vor der Besitzergreife usw.; die Zahlungen verweise er auf seine Nutzungen in der Stadt Köln, namentlich auf alle seine Zölle, sein Punderamt, seine Gruze und auf 4 Mark Geldes wöchentlich auf seine Münze zu Köln pp. Sie behält jedoch in ihrem Dienste die Neue Burg (Nuwe Burch), und beide Dörfer Breitbach nebst dem, was vom Berge Alsnake aufwärts dazu gehört pp., auch behält sei im Nießbrauch Sechtem (Sechteme) und Gilsdorf (Gilstorph) und alle auf der Rheinseite der Stadt Köln wohnende Mannen und Leute pp. Auch solle er halten, was sie dem deutschen Hause zu Breitbach und dem Gotteshause und dem Spital zu Heisterbach (Heysterbach) getan habe, mit den Weingärten zu Rheinfelden (Reinfelden) und Stegen, der Wiese zu Linse, und mit dem Zehnten und mit der Kirche zu Neustadt (Nuwenstat); auch was sie dem Gotteshaus von St. Walburge Berg getan. Auch behalte sie das Gut zu Linz (Linse), das in ihren Hof zu Reitersdorf (Reterstorph) gehöre pp. Ihre Burgmanne auf der Neuen Burg (Nuwerburch) solle er unterhalten pp.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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