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Schützen Peter aus Höfingen, gef. zu Leonberg wegen Betrugs, jedoch auf Fürbitten unter der Bedingung freigelassen, sich auf Befehl wieder zu stellen, schwört U. Bricht er die U., so muss er 50 lb h bezahlen. Schütz hatte auf einen nicht ihm gehörenden Passport und Brief für eine Wallfahrt zum heiligen Anastasius gesammelt, die Wallfahrt nicht gemacht, sondern das Gesammelte in den Wirthäusern vertan und im Wals eine Wohnung mit "Werk"(1), Eiern und anderem gehabt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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