Die geistlichen und weltlichen Lehen zu Kirchberg [Stadtteil von Niedenstein, Schwalm-Eder-Kr.] mit Zubehör. Dem Kloster Hersfeld wird der Wiederk...
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Urk. 14, 3334
A I u, von Buttlar sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Buttlar, Nr. 6
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe H >> Hu >> Hund zu Kirchberg >> 1570-1670
1663 Juni 27
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die geistlichen und weltlichen Lehen zu Kirchberg [Stadtteil von Niedenstein, Schwalm-Eder-Kr.] mit Zubehör. Dem Kloster Hersfeld wird der Wiederkauf vorbehalten. [Ehemals Lehen des Klosters Hersfeld]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl von Buttlar
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl von Buttlar
Belehnte/r: Karl von Buttlar für seine Ehefrau Clara Anna, Tochter des verstorbenen Kaspar Hund zu Kirchberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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