142) Ratschlag darüber, ob in dem vor den Fünfherren üblichen summarischen Verfahren notfalls der Gefährdeeid verlangt werden kann; hier: weil in anhängigem Verfahren wegen Rauferei zwischen 3 N Bürgern zu Zirndorf den von den Beklagten benannten markgräflichen Zeugen von den markgräfl. Amtleuten wegen Strittigkeit der Zirndorfer Fraisch die Aussageerlaubnis verweigert wurde (vgl. Nr. 150)

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Staatsarchiv Nürnberg