Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. der Ältere und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden: Die Stadt Sigmaringen hatte sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten. Diese waren aber dem Herrn der Stadt und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich. Die Aussteller haben daher diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Graben, der Stadt urd dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet: 1. Maß und Gewicht, Bestrafung von Falschmünzern 2. Freventliches Nachfolgen 3. Hehlerei 4. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter übergehung von Schultheiß und Rat 5. Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt von Leuten, die vom Rat ausgeschickt werden 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Stabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18. Verleumdung 19. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 20. Pfändung 21. Eheversprechen 22. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 23. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 24. Verstoß gegen gebotenen Frieden 25. Erbitten des Bürgerrechts (keine Vererbung durch die Eltern!) 26. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 27. Schuldbürgschaft 28. Verhältnis des Büttels zum Rat 29. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 30. 4. Teil von allen Freveln 31. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädingtem Geld 32. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 33. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 34. Todfall von Sigmaringer Bürgern 35. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 36. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 37. Aufgabe des Bürgerrechts 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen Vermerke: auf dem inneren Umschlag: No II. Vertrag zwischen Herrn Grafen Johann zu Werdenberg und gemeiner Stadt Sigmaringen, W: Polizei-Frevel und deren Bestrafung, v(om) j(ahre) 1460. Bem(erkung): Hierauf gründet sich die Anmaßung einer unbeschränkt bürgerlichen Gerichtsbarkeit v(on) Seiten der Stadt [18. Jh.]