Studienfonds Münster, Neuere Registratur (Bestand)
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B 151 NR B 151
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) >> 1.2.1. Fürstbistum Münster >> 1.2.1.3. Studienfonds und Missionen >> Studienfonds Münster >> Studienfonds Münster / Akten
Form und Inhalt: V o r b e m e r k u n g
Am 28. Mai 1773 wurde durch eine Bulle Papst Clemens XIV. die Aufhebung des adligen Damenstifts Liebfrauen / Überwasser verfügt. Mit dem Vermögen des Stifts sollte die neugegründete Universität Münster ausgestattet werden. Die Vermögensverwaltung des ”Universitätsfonds“ übertrug Bischof Maximilian Friedrich von Münster am 10. Dez. 1775 an die ”Universitätskommission“. Als Mitglieder berief er den Domdechanten Franz Anton Arnold von Landsberg, den Domkapitular, Geh. Rat und Hofkammerpräsidenten Clemens August von Korff gen. Schmising, den Domkapitular, Geh. Konferenzrat und Generalvikar Franz Friedrich Wilhelm von Fürstenberg, den Domkapitular Ernst Konstanz von Droste zu Hülshoff und den Geistl. Geh. Rat, Offizial und Generalvikariatsverwalter Tautphaeus.
Am 21. Juli 1773 wurde der Jesuitenorden aufgehoben. Das Vermögen des Ordens im Fürstbistum Münster wurde zum ”Exjesuiten-“ oder ”Gymnasialfonds“ zusammengefaßt und von der ”Exjesuitenkommission“ verwaltet. Zu ihren Mitgliedern wurden am 16. Sept. 1773 ernannt: der Domkapitular, Geh. Rat und Hofkammerpräsident von Landsberg, der Generalvikariatsverwalter Tautphaeus und der Advocatus patriae und Hofrat Wenner.
Von den Einkünften wurden die Unterhaltskosten der Gymnasien in Coesfeld, Meppen und Münster, die Ausgaben für seelsorgerische Verpflichtungen und die Pensionen der ehem. Jesuiten, die nicht im Schul-, Universitäts- oder Pfarrdienst (weiter)beschäftigt werden konnten, bestritten. Überschüssige Einnahmen wurden zur Deckung von Ausgaben der theologischen und der philosophischen Fakultät verwandt.
Nach der Aufhebung des Fürstbistums Münster und der Besitznahme durch Preußen ordnete die münstersche Spezialorganisationskommission am 1. April 1803 die Zusammenlegung von Universitäts- und Exjesuitenkommission zur ”Studienkommission“ an. Die Fonds dagegen blieben strikt getrennt. Seit 1. Dez. 1803 beaufsichtigte die neugegründete Kriegs- und Domänenkammer Münster die Kommission.
Die einschneidendste Maßnahme während der Übergangszeit erfolgte 1811, als Napoleon per Dekret vom 8. Nov. die Vereinigung des Universitäts- mit dem Staatsvermögen befahl und die Vermögensverwaltung der Domänenverwaltung übertrug. Die jährlichen Einkünfte betrugen zu dieser Zeit ungefähr 30.000 Reichstaler, die zu einem Drittel vom Universitäts-, zu zwei Dritteln vom Exjesuitenfonds erwirtschaftet wurden.
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft hat der preußische Zivilgouverneur Ludwig Vincke am 18. Nov. 1813 die Einverleibung des Universitäts- in das Staatsvermögen wieder rückgängig gemacht, und die Domänendirektion in Dortmund zur Rückgabe ”aller Güter, Renten, Zinsen und sonstigen Einkünfte“ in die Verfügungsgewalt der Studienkommission angewiesen.
Es gab also wieder ein selbstständiges Universitätsvermögen, als die Universität Münster durch Kabinettsorder vom 18. Okt. 1818 aufgehoben wurde. Die Einkünfte der ehem. philosophischen und der theologischen Fakultät wurden für die Durchführung von theologisch- und allgemein-wissenschaftlichen Kursen für den Priesternachwuchs der Diözese Münster und die Erweiterung des Gymnasiums Paulinum um eine Klasse verwandt. Die Einkünfte der juristischen und der medizinischen Fakultät sollten “zum Besten des Unterrichtswesens im Lande oder der Stadt Münster disponiert werden.“
Durch Reskript des Ministeriums der geistlichen -, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 12. März 1819 wurde die Verwaltung des jetzt ”Studienfonds“ genannten Vermögens dem Konsistorium in Münster, der Kirchen- und Schulverwaltungsbehörde für die Provinz Westfalen, übertragen. Die Verfügung vom 1. April 1819, mit der Oberpräsident Vincke das Konsistorium über die ministeriellen Entscheidungen, bes. die Abweichung von der Dienstinstruktion vom 23. Okt. 1817, die eine gemeinsame Verwaltung des Studienfonds durch Regierung und Konsistorium vorsah, informierte, enthielt die Anordnung, ab 1820 die Einnahmen und Ausgaben beider in dem ”Münsterschen Studienfonds“ vereinigten Vermögensmassen in einem Hauptetat und fünf Spezialetats nachzuweisen.
1825 wurde die gemeinsame Verwaltung von Kirchen- und Schulangelegenheiten durch das Konsistorium getrennt und letztere dem neueingerichteten Provinzialschulkollegium in Münster übertragen. Folgerichtig übernahm es auch die Aufsicht über den Studienfonds.
Heute ist der Studienfonds ein staatlich verwaltetes Vermögen, das aufgrund seiner Entstehung und seiner Zweckbestimmung Stiftungscharakter hat. Im Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen wird er als ”Sondervermögen ohne Rechtspersönlichkeit“, das der alleinigen Verfügung des Staates unterliegt, geführt und seit 1951 vom Regierungspräsidenten in Münster durch das Studienfondsrentamt, Alter Steinweg 22/24 verwaltet file://fn@01 .
In dem vorliegenden Repertorium zum Teilbestand ”Neuere Registratur“ sind die Akten folgender Provenienzen zusammen gefaßt:
··Akten des Stifts Überwasser und der Jesuitenniederlassungen, sofern
sie erheblich über das Jahr 1819 hinaus weitergeführt wurden
··Akten der Universitätskommission
·Akten der Exjesuitenkommission
·Akten der Studienkommission
·Akten des Studienfonds
·Akten der Aufsichtsbehörden, überwiegend des Provinzialschulkollegiums,
aber auch des Konsistoriums und der Regierung Münster,
wobei es häufig zur Doppelüberlieferung gekommen ist. Nachträgliche Kassation war aber nicht erwünscht.
Die Registraturschicht bis ca 1820 gelangte 1892 in das Staatsarchiv. Die jüngeren Akten sind 1946 und 1966 abgegeben worden (Zgg 2/46 und 44/66). Die letzte Abgabe mit Laufzeiten bis ca 1970 erfolgte im April 1997 (Zgg 29/97). Die Akten sind zu bestellen: ”Studienfonds Münster Nr. ...“.
Münster, im Aug. 1998 (Schnorbus)
Am 28. Mai 1773 wurde durch eine Bulle Papst Clemens XIV. die Aufhebung des adligen Damenstifts Liebfrauen / Überwasser verfügt. Mit dem Vermögen des Stifts sollte die neugegründete Universität Münster ausgestattet werden. Die Vermögensverwaltung des ”Universitätsfonds“ übertrug Bischof Maximilian Friedrich von Münster am 10. Dez. 1775 an die ”Universitätskommission“. Als Mitglieder berief er den Domdechanten Franz Anton Arnold von Landsberg, den Domkapitular, Geh. Rat und Hofkammerpräsidenten Clemens August von Korff gen. Schmising, den Domkapitular, Geh. Konferenzrat und Generalvikar Franz Friedrich Wilhelm von Fürstenberg, den Domkapitular Ernst Konstanz von Droste zu Hülshoff und den Geistl. Geh. Rat, Offizial und Generalvikariatsverwalter Tautphaeus.
Am 21. Juli 1773 wurde der Jesuitenorden aufgehoben. Das Vermögen des Ordens im Fürstbistum Münster wurde zum ”Exjesuiten-“ oder ”Gymnasialfonds“ zusammengefaßt und von der ”Exjesuitenkommission“ verwaltet. Zu ihren Mitgliedern wurden am 16. Sept. 1773 ernannt: der Domkapitular, Geh. Rat und Hofkammerpräsident von Landsberg, der Generalvikariatsverwalter Tautphaeus und der Advocatus patriae und Hofrat Wenner.
Von den Einkünften wurden die Unterhaltskosten der Gymnasien in Coesfeld, Meppen und Münster, die Ausgaben für seelsorgerische Verpflichtungen und die Pensionen der ehem. Jesuiten, die nicht im Schul-, Universitäts- oder Pfarrdienst (weiter)beschäftigt werden konnten, bestritten. Überschüssige Einnahmen wurden zur Deckung von Ausgaben der theologischen und der philosophischen Fakultät verwandt.
Nach der Aufhebung des Fürstbistums Münster und der Besitznahme durch Preußen ordnete die münstersche Spezialorganisationskommission am 1. April 1803 die Zusammenlegung von Universitäts- und Exjesuitenkommission zur ”Studienkommission“ an. Die Fonds dagegen blieben strikt getrennt. Seit 1. Dez. 1803 beaufsichtigte die neugegründete Kriegs- und Domänenkammer Münster die Kommission.
Die einschneidendste Maßnahme während der Übergangszeit erfolgte 1811, als Napoleon per Dekret vom 8. Nov. die Vereinigung des Universitäts- mit dem Staatsvermögen befahl und die Vermögensverwaltung der Domänenverwaltung übertrug. Die jährlichen Einkünfte betrugen zu dieser Zeit ungefähr 30.000 Reichstaler, die zu einem Drittel vom Universitäts-, zu zwei Dritteln vom Exjesuitenfonds erwirtschaftet wurden.
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft hat der preußische Zivilgouverneur Ludwig Vincke am 18. Nov. 1813 die Einverleibung des Universitäts- in das Staatsvermögen wieder rückgängig gemacht, und die Domänendirektion in Dortmund zur Rückgabe ”aller Güter, Renten, Zinsen und sonstigen Einkünfte“ in die Verfügungsgewalt der Studienkommission angewiesen.
Es gab also wieder ein selbstständiges Universitätsvermögen, als die Universität Münster durch Kabinettsorder vom 18. Okt. 1818 aufgehoben wurde. Die Einkünfte der ehem. philosophischen und der theologischen Fakultät wurden für die Durchführung von theologisch- und allgemein-wissenschaftlichen Kursen für den Priesternachwuchs der Diözese Münster und die Erweiterung des Gymnasiums Paulinum um eine Klasse verwandt. Die Einkünfte der juristischen und der medizinischen Fakultät sollten “zum Besten des Unterrichtswesens im Lande oder der Stadt Münster disponiert werden.“
Durch Reskript des Ministeriums der geistlichen -, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 12. März 1819 wurde die Verwaltung des jetzt ”Studienfonds“ genannten Vermögens dem Konsistorium in Münster, der Kirchen- und Schulverwaltungsbehörde für die Provinz Westfalen, übertragen. Die Verfügung vom 1. April 1819, mit der Oberpräsident Vincke das Konsistorium über die ministeriellen Entscheidungen, bes. die Abweichung von der Dienstinstruktion vom 23. Okt. 1817, die eine gemeinsame Verwaltung des Studienfonds durch Regierung und Konsistorium vorsah, informierte, enthielt die Anordnung, ab 1820 die Einnahmen und Ausgaben beider in dem ”Münsterschen Studienfonds“ vereinigten Vermögensmassen in einem Hauptetat und fünf Spezialetats nachzuweisen.
1825 wurde die gemeinsame Verwaltung von Kirchen- und Schulangelegenheiten durch das Konsistorium getrennt und letztere dem neueingerichteten Provinzialschulkollegium in Münster übertragen. Folgerichtig übernahm es auch die Aufsicht über den Studienfonds.
Heute ist der Studienfonds ein staatlich verwaltetes Vermögen, das aufgrund seiner Entstehung und seiner Zweckbestimmung Stiftungscharakter hat. Im Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen wird er als ”Sondervermögen ohne Rechtspersönlichkeit“, das der alleinigen Verfügung des Staates unterliegt, geführt und seit 1951 vom Regierungspräsidenten in Münster durch das Studienfondsrentamt, Alter Steinweg 22/24 verwaltet file://fn@01 .
In dem vorliegenden Repertorium zum Teilbestand ”Neuere Registratur“ sind die Akten folgender Provenienzen zusammen gefaßt:
··Akten des Stifts Überwasser und der Jesuitenniederlassungen, sofern
sie erheblich über das Jahr 1819 hinaus weitergeführt wurden
··Akten der Universitätskommission
·Akten der Exjesuitenkommission
·Akten der Studienkommission
·Akten des Studienfonds
·Akten der Aufsichtsbehörden, überwiegend des Provinzialschulkollegiums,
aber auch des Konsistoriums und der Regierung Münster,
wobei es häufig zur Doppelüberlieferung gekommen ist. Nachträgliche Kassation war aber nicht erwünscht.
Die Registraturschicht bis ca 1820 gelangte 1892 in das Staatsarchiv. Die jüngeren Akten sind 1946 und 1966 abgegeben worden (Zgg 2/46 und 44/66). Die letzte Abgabe mit Laufzeiten bis ca 1970 erfolgte im April 1997 (Zgg 29/97). Die Akten sind zu bestellen: ”Studienfonds Münster Nr. ...“.
Münster, im Aug. 1998 (Schnorbus)
11268 Akten, Findbücher B 151.
Bestand
German
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. (Tektonik)
- 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) (Tektonik)
- 1.2.1. Fürstbistum Münster (Tektonik)
- 1.2.1.3. Studienfonds und Missionen (Tektonik)
- Studienfonds Münster (Tektonik)
- Studienfonds Münster / Akten (Tektonik)
- Studienfonds Münster, Neuere Registratur (Bestand)