Junker Ludwig Velsch, als Vogt, und Andres Muegen, Bürger zu Straßburg, für seinen Schwestersohn Martin Wetzel, Sohn des +Oberschultheißen Junker Jakob Wetzel von Marsilien, einerseits und Herr Jakob Zorn zum Riedt, Stettmeister zu Straßburg, und Gabriel Rebstock, Amtmann zu Fürsteneck, wegen Frau Ursula geborene Zornin zum Riet, Witwe des Hans Kaspar von Baden und Tochter des genannten Jakob Zorn, andererseits, welche eine Eheabredung zwischen den beiden Genannten zustandegebracht haben, einigen sich über Wittum und Brautlauf wie folgt: Der Bräutigam soll die Braut mit 1000 fl. Straßburger Münz bewidmen und diese Summe auf die Güter versichern, die er schon besitzt und die er von seiner Mutter Katherin Muegin verwittibte Wezlin von Marsilien noch erben wird. Deren Nutznießung soll der Braut, falls sie ihren Gatten überlebt, auf Lebenszeit zustehen. Da jedoch die Mutter noch einen Teil der Güter als Witwengut nutznießt, soll diese im Falle des vorzeitigen Ablebens ihres Sohnes für den Rest aufkommen. Dagegen hat Frau Ursula ebenfalls 1000 fl. rh. eingebracht, deren Nutznießung dem Ehemann bei vorzeitigem Tod der Frau ebenfalls zustehen soll. Sollte der Zins in einem solchen Fall nicht ausreichen, so hat sich der Vater zur Ergänzung verpflichtet.