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Anweisung: Bei der Ausstellung von Hausierpatenten für Ellen- oder kurze Waren an die Judenschaft soll die Klausel eingefügt werden 'mit Ausnahme der Städte Darmstadt, Offenbach, Gießen, Schlitz, Lauterbach und Biedenkopf'
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Anweisung: Bei der Ausstellung von Hausierpatenten für Ellen- oder kurze Waren an die Judenschaft soll die Klausel eingefügt werden 'mit Ausnahme der Städte Darmstadt, Offenbach, Gießen, Schlitz, Lauterbach und Biedenkopf'
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.5 Gewerbe >> V.5.1 Handel und Hausiergewerbe
Gießen, 1827 September 29
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