Albrecht [I.], römischer König, lässt auf Bitte des Propstes Hartnid von Berchtesgaden die von Kaiser Friedrich [II.] [Nr. 31 und Nr. 43] und König Rudolf [I.] [Nr. 59] für das genannte Stift ausgefertigten Privilegienerneuerungen neuerdings bestätigen.; S: König Albrecht [I.]