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Nachlass Israel Hartmann, Waisenhausschulmeister in Ludwigsburg (1725-1806) (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Deposita, nichtstaatliche Archive und Nachlässe >> Nachlässe (ohne Deposita)
1745-1842 (Vorakten von 1713, Nachakten von 1937)
Überlieferungsgeschichte
Der 1937 und 1955 eingekommene Bestand stellt eine wichtige Quelle zur Geschichte des altwürttembergischen Pietismus während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts dar. Er enthält u.a. Tagebücher, autobiographische Aufzeichnungen, Briefe von Israel Hartmanns Sohn Gottlob David Hartmann (Professor der Philosophie in Mitau), von Johann Caspar Lavater, Heinrich Jung-Stilling und anderen, Gedichte, Predigten, Erbauungsschriften.
Vorwort: Der schriftliche Nachlass des Ludwigsburger Waisenhausschulmeisters Israel Hartmann (1725-1806) wurde im Jahr 1937 von seinen Nachkommen, Professor Dr. Paul Hartmann, Ordinarius für Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule Darmstadt, und seinen Brüdern der staatlichen Archivverwaltung Württembergs geschenkt und am 9. März 1937 von mir bei der Schwester der Schenker, Fräulein Johanna Hartmann in Ludwigsburg, für das Staatsarchiv Ludwigsburg übernommen (vgl. Kanzleiakten Qu. 353-55a/1937, 411/1937). Die Papiere befanden sich in 22 beschrifteten und verschnürten Umschlägen in einer verschließbaren Kiste. Ein Verzeichnis lag nicht bei. Unmittelbar nach der Übernahme wurde daher auf Grund der alten Aufschriften eine vorläufige Übersicht des Nachlasses gefertigt (s. Bü 132). Die eingehende Verzeichnung des Nachlasses, der in die Abteilung J 4 (Nachlässe und Familienpapiere württembergischer Beamter) eingereiht wurde, war damals sogleich in Aussicht genommen; infolge drängender Tagesarbeiten, Krieg und Nachkrieg konnte sie jedoch erst 1951/52 durchgeführt werden. Da die vorgefundenen 22 Päckchen den Nachlass nur ganz im Groben in einzelne Abteilungen gruppierten, war es das Ziel der Neuverzeichnung, durch detaillierte Aufgliederung die Papiere für die Forschung möglichst weitgehend zu erschließen. Auf Vollständigkeit in der namentlichen Aufführung der Korrespondenten musste aus Zeitgründen zwar verzichtet werden, doch wurde die Nennung wenigstens aller namhaften Korrespondenten angestrebt. Inhaltlich stellt der Nachlass Israel Hartmanns eine wichtige und unter den Beständen des Staatsarchivs in gewisser Hinsicht bisher einzigartige Quelle zur Geschichte des altwürttembergischen Pietismus während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts dar. Im einzelnen sind besonders hervorzuheben die dem Nachlass einverleibten Papiere von Israel Hartmanns berühmterem Sohn Gottlob David Hartmann, die Briefe Lavaters und seiner Schweizer Freunde, sowie die Briefe Heinrich Jung-Stillings. Leider umfassen, wie sich aus der gedruckten Literatur ergibt, die dem Staatsarchiv übergebenen Papiere nicht mehr den vollständigen Nachlass des Waisenschulmeisters. Es nimmt nicht wunder, dass Israel Hartmanns Persönlichkeit und Wirken immer wieder zur Darstellung gereizt haben. Hierfür konnte infolge des Entgegenkommens der Familie Hartmann auch der Nachlass bereits verschiedentlich benützt werden. Als erster hat, ein Menschenalter nach Hartmanns Tod, sein Enkel Friedrich Karl Werner, Pfarrer zu Fellbach und Führer der altpietistischen Gemeinschaften, den Nachlass für seine Veröffentlichung in den "Sammlungen für Liebhaber christlicher Wahrheit und Gottseligkeit", Basel 1842-43 (sog. "Basler Sammlungen") ausgiebig verwertet (vgl. unten Büschel 127-130 und passim). Auf dieser vornehmlich für erbauliche Zwecke bestimmten Publikation bauen andere auf, die daneben im Nachlass selbst Nachlese zu einzelnen Fragen gehalten haben: J. Volkening: Israel Hartmann, der Waisenschullehrer in Ludwigsburg. Versuch einer Lebensskizze meist nach Tagebüchern und Briefen (= Sonntagsbibliothek, hrsg. von Rische, V 2), Bielefeld 1851; W. Clauss: Württembergische Väter, Bd. 2, Calw 1888; Julius Hartmann: Aus den Lehr- und Wanderjahren unserer Väter, Stuttgart 1896; Albert Bertsch: Israel Hartmann. Ein Schulmeisterleben aus dem 18. Jahrhundert, Stuttgart 1910; Derselbe: Stilling und Hartmann (Kirchlicher Anzeiger 1910); Derselbe: Aus der Chronik eines Schulmeisters 1775-1805 (Lit. Beil. Z. Staatsanzeiger 1910) Außerdem hat auch Wilhelm Lang für seinen Essay über Gottlob David Hartmann (Von und aus Schwaben Heft 7, Stuttgart 1890) den Nachlass Israel Hartmanns herangezogen. Ludwigsburg, Februar 1952 Dr. W. Grube
Nachtrag: Durch die aus dem nachfolgenden Bestand geschöpfte Veröffentlichung des Unterzeichneten "Israel Hartmann, Lebensbild eines altwürttembergischen Pietisten" (Zeitschrift für Württ. Landesgeschichte 12, 1953, S. 250-270) wurde Pfarrer Heinrich Werner in Denkendorf, ein Nachkomme Hartmanns, im August 1955 veranlasst, die in seinem Besitz erhaltenen Hartmannschen Familienpapiere ebenfalls dem Staatsarchiv Ludwigsburg zu schenken. Diese Papiere waren zum größten Teil wohl anlässlich der biographischen Arbeiten des Pfarrers Friedrich Karl Werner (s. oben) von dem Hartmann-Nachlass abgesplittert. Sie wurden nunmehr als Büschel 37 a, 37 b, 47 a, 59 a, 62 a, 62 b, 74 a, 74 b, 74 c und 90 a in den Bestand eingefügt; weitere Einzelstücke wurden in die Büschel 32, 35, 36, 61, 67, 69, 92 und 126 eingereiht. In dem Neuzugang sind namentlich 40 weitere Briefe Lavaters an Israel Hartmann (in Büschel 74 c) von allgemeinem Interesse. Der Gesamtbestand umfasst jetzt 143 Büschel. Ludwigsburg, September 1955 Dr. Grube
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.