Edelknabeninstitut (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 273 a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Weltliche Zentralbehörden >> Weitere Behörden und Institute
1794-1805
Inhalt und Bewertung
Akten des 1794 bis 1805 bestehenden Edelknabeninstituts, das im Alten Schloß untergebracht war. Im Oktober 1805 ging es im Kadetteninstitut auf (vgl. E 276a).
Vorbemerkung: Bevor am 16. April 1794 die Hohe Karlsschule aufgelöst war, verfügte Herzog Ludwig Eugen von Württemberg durch eine Resolution vom 21. März 1794 die Neuaufstellung eines Edelknabeninstituts. Bereits im Jahre 1722 war in einem fürstlichen Dekret bestimmt worden, daß die "Pagen künftig Edelknaben" genannt werden sollen. Diese Bezeichnung setzte sich anscheinend nie ganz durch, da bis zur Auflösung der Einrichtung beide Wendungen nebeneinander gebraucht wurden. Das dem Oberhofmarschallamt unterstellte Institut bestand aus 14 Pagen, einem Gouverneur, Sousgouverneur, Aufseher und Bedienten. Für den Unterricht waren daneben noch eine Anzahl von Privatlehrern verpflichtet. Das gesamte Institut war im Alten Schloß untergebracht. Die Pagen wurden in 14 Unterrichtsfächern, einschließlich Reiten, Fechten und Tanzen, unterrichtet. Während der Sommermonate wurden einige Pagen nach Ludwigsburg abgeordnet, wo sie wie in Stuttgart bei Festlichkeiten und sonstigen besonderen Anlässen Hofdienste verrichteten. Die Knaben sollten bei ihrem Eintritt in das Institut in der Regel 14 Jahre alt sein und nach ihrem Ausscheiden in württembergische Dienste treten. Nach ihrer Beförderung zum Junker oder ihrer "Promotion in den Militärdienst" schieden sie aus dem Institut aus. Der Stellenetat sah 2 Jagdpagenstellen und 12 "ordinäre" Pagenstellen vor. 1795 wurde jedoch einer der ordinären Edelknaben zu einem dritten Jagdedelknaben ernannt. Herzog Friedrich Eugen setzte nach seiner Regierungsübernahme den Etat auf 8 ordinäre Pagenstellen herab. Die Leiter dieser höfischen Einrichtung waren Professoren, denen die Erziehung der Knaben übertragen war. Im Mai 1795 wurde Hofmeister Bär (Behr) durch den von der Hohen Karlsschule als Sousgouverneur übernommenen Professor Kausler abgelöst, der als Edelknabengouverneur mit dem Titel eines Hofrats dem Pageninstitut bis zu seiner Auflösung vorstand. Unter Kurfürst Friedrich von Württemberg erhielt das Edelknabeninstitut nach seiner Neuorganisation durch den Generalquartiermeisterleutnant Oberst v. Varnbüler eine neue Bestimmung, wonach es im Oktober 1805 im "Kadetteninstitut" aufging. Über die Registraturverhältnisse des Bestands ist nichts bekannt. Die noch erhaltenen Faszikelumschläge lassen vermuten, daß die Akten als jahrweise Serien nach den Ordres der jeweiligen Herzöge bzw. des Oberhofmarschallamts geführt wurden, die sich durch Konzepte und anderes Schriftgut ergänzten, so daß Sachaktenansätze entstanden sind. Der vorliegende Bestand wurde 1974 von der Militärabteilung des Hauptstaatsarchivs anläßlich der Verzeichnung und Ordnung des Bestands E 276 a Kadetteninstitut als Vorakten auf Grund der von Karl Otto Müller getroffenen Beständeabgrenzung - 1806 - ausgeschieden. Die Akten bildeten bisher einen Teil des in der Gesamtübersicht von K.O. Müller nicht aufgeführten Bestands "Sonstige Militärakten" Bund 12. Bei der Verzeichnung wurden einzelne Schriftstücke der Provenienz "Oberhofmarschallamt" festgestellt und in den Bestand A 21 Oberhofmarschallamt eingegliedert. Der geringe Umfang des Bestands erlaubte eine Einzelblattverzeichnung, worauf eine Gliederung nach Sachbetreffen gewählt wurde. Verwiesen sei noch auf das seit 1805 angelegte Nationalbuch des Edelknabeninstituts, das im Kadetteninstitut fortgeführt wurde und jetzt das Büschel 3 des Bestands E 276 a Kadetteninstitut bildet. Der Bestand wurde im Oktober 1976 (im Rahmen der Ausbildung von Walter Wannenwetsch) verzeichnet und geordnet. Er umfaßt 39 Büschel (0,15 lfd. m). Die Laufzeit der Akten erstreckt sich von 1794 bis 1805. Die Erstellung des Findbuches erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Stuttgart, im Juni 1994 Walter Wannenwetsch Hans-Martin Maurer
39 Büschel
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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13.11.2025, 2:39 PM CET