König Sigmund erteilt dem Edlen Haupt von Bappenhaim das Recht, ein Gericht in dem Dorfe auf seinen Gütern zu Aloßheim oberhalb Weissenburg zu haben, dasselbe mit geeigneten Richtern und Schöffen aus demselben Dorfe zu besetzen und zu richten um Erb und Eigen, Geldschuld und von Unzucht wegen.

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Staatsarchiv Nürnberg