Schreiben des Ebinger Amtmanns an den regierenden Bürgermeister Hans Jacob Bawr (Bauer) zu Reuttlingen
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3895
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Strumpfstricker
1709 Mai 26
Regest: Aus der umständlichen Remonstration des Ebinger Bürgers und Seilers Joh. Bawer (Bauer) wie auch aus einem Schreiben des Reuttlinger Strumpfstrickers Daniel Romman ist sonnenklar, dass der Joh. Bawer seinen Sohn vor ungefähr 6 Jahren bei Daniel Romman das Handwerk hat lernen lassen, obwohl die Meister des Strumpfstricker-Handwerks zu Tübingen ihn damals davon abgemahnt hatten, wie er es vor dem Schultheissen und gesessenem ganzen Handwerk vorbrachte. Der Schultheiss und die übrigen versprachen ihm die Garantie, er solle keine Sorge darum tragen, dass ihm die Lehrjahre in Reuttlingen den geringsten Nachteil bringen würden, wie sie denn dafür stehen wollten, und was ihre Promessen (= Versprechen) mehr gewesen sind. Das werden sie auch noch bei Los- und Ledigsprechung seines Sohnes heilig versprochen haben. Jetzt aber, da dieser sein Sohn Hans Jerg, von seiner Krankheit liberiert (= befreit), bei Ebinger Meistern um Arbeit angehalten hat, will keiner ihn acceptieren (= annehmen), repräsentierend (= mit dem Hinweis), dass die Reuttlinger Meister, die keine eigenen Artikel haben noch zur Lade in Tübingen oder zur östreichischen hielten, an keinem Ort passabel (= zugelassen, anerkannt) seien, wie sie denn zu Fehringen(= Veringen)-Stadt an einem Jahrmarkt von dem Los abgewiesen und heimgeschickt worden seien, mithin weder in württembergischen noch östreichischen Orten toleriert würden. So liege ihm, dem Vater, sein Sohn auf dem Hals und werde an seiner Profession gehindert. Damit der gute Mensch nicht weiter gehindert werde, so wird der Amtsbürgermeister ersucht, den Schultheissen und die Meister dahin zu vermögen, dass sie entweder ihre Dispute mit den württ. und östreich. Meistern coram competentibus (= vor den dafür Zuständigen) ausrichten oder andernfalls ihm nach ihrem 2maligen Verspruch das Lehrgeld samt den rechtlich zu beanspruchenden Kosten in Monatsfrist zurückzahlen.
Amtmann zu Ebingen: J. E. Mergilet.
Amtmann zu Ebingen: J. E. Mergilet.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Ausstellungsort: Ebingen
Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel
Bemerkungen: kurzer Auszug bei Walter Beck-Wörner, a. a. O., S. 30 f. Die von ihm behauptete Versagung einer Krankenunterstützung aus der Handwerkskasse der Ebinger findet sich aber in dem Schriftstück nicht.
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel
Bemerkungen: kurzer Auszug bei Walter Beck-Wörner, a. a. O., S. 30 f. Die von ihm behauptete Versagung einer Krankenunterstützung aus der Handwerkskasse der Ebinger findet sich aber in dem Schriftstück nicht.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ