Dietrich Moseder, B. zu Stuttgart, wegen Verschwendung seines eigenen und des Eigentums seiner Frau zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., künftig die Wirtshäuser, auch heimliche und offene Zechen zu meiden und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen, endlich seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, gelobt dies eidlich und schwört U.