Suchergebnisse
  • 7 von 385

Zeyr Weissinger von Weilheim, flüchtig zu Kirchheim gef., weil er unter Bruch einer älteren Urfehde wiederum gezecht und in betrunkenem Zustand ungeziemende Reden geführt hatte, auf Fürbitte vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder unverzüglich mit Frau und Kindern außer Landes über den Rhein zu gehen und - bei Verlust des Lebens - nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit zurückzukehren, wählt das zweite, verspricht, dem genannten Befehl Folge zu leisten und schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...