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Verordnung: Wie auf dem Landtag im Jahre 1700 beschlossen, soll in jedem Ort festgestellt werden, welche Handwerker sich dort befinden und welche eventuell noch benötigt werden. Diese Feststellung ist zu treffen, ehe der Zuzug neuer Handwerker gestattet wird, um jedem Handwerker sein Auskommen zu sichern

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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