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Bernhard von Monninckhausen zu Holtwick macht bekannt, daß ihn Abt Heinrich Duden laut eingerückter Urkunde mit dem Gut Gerdinck im Kirchspiel Holtwick belehnt hat, nachdem die eine Hälfte, die an die Kapelle St. Nikolai zu Werden ausgegeben war, durch Rückstände in der Pachtzahlung und schlechten Bau an die Abtei heimgefallen war. Die andere Hälfte hatten schon die Voreltern Bernhards durch Kauf an sich gebracht. In Zukunft ist bei Tod des Belehnten ein Heergewäte von sechs Goldgulden in einem Sammetbeutel fällig. Er hat gehuldigt im Beisein von Heidenreich (-rich) Droste zu Vischering, Drost zu Horstmar, und Alexander Duden, Richter in Werden. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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