Konrad von Kochendorf (Kochendorff), Frühmesser zu Neckarsulm (Sulm), bekundet, ihm sei bekannt, "on selber domit und doby gewesen bin", dass seine Schwester Agnes von Kochendorf, Witwe von Berlichingen (Baerlchingen), folgende Äcker und Wiesen dem Heinrich Goßhein zu Kochendorf gesessen zu einem Erblehen verliehen hat. In der Flur "ueber die berg uß": 2 Morgen Acker "by der Affaltern", neben dem Acker Heinrich von Kochendorfs; 2 ½ Morgen "ueber die hart hin yn graben by dem Hertzelnbusch"; 1 Morgen an dem Graben bei dem "Kriechpruennen"; 2 ½ Morgen "ueber die hart hinyn ueber die hoehe, stößt auf die Wiesen zu Erckfell"; 1 Morgen auf der Höhe, oberhalb Heinrich von Kochendorfs drei Morgen bei der "mergelgruob". In der anderen Flur: 2 ½ Morgen Acker zu "Rotenwyden", stößt auf die Wiesen an Heinrich von Kochendorfs zweieinhalb Morgen; 4 Morgen Acker, "heyssent die langen vier morgen uff den Haydeckern" und ziehen hinaus gegen die Straße, ebenfalls bei Heinrich von Kochendorfs vier Morgen; ¼ Morgen, "lyt doby uff der mergelgrueben und wendet uff" die vorgenannten vier Morgen; 1 Morgen, "heyßt der Frenckin morgen", inwendig der Straße und neben Heinrich von Kochendorfs Acker; 2 Morgen am Lautenbacher Weg, diesseits der Straße und ebenfalls neben Heinrich von Kochendorfs Acker. In der dritten Flur: 2 Morgen auf den Haydeckern, zwischen Heinrich von Kochendorfs Äckern; ¼ Morgen "ußwendig" der vorgenannten zwei Morgen, zwischen den Langenmorgen auf den "Haydeckern", die ziehen hinaus auf den "Erckfellenweg", neben den vier Morgen Heinz von Kochendorfs "ußwendig des graben", stoßen auf den Lautenbacher Weg, neben Heinrich von Kochendorfs Äckern; 2 ½ Morgen "inwendig der langen ecker", neben Heinrich von Kochendorfs zweieinhalb Morgen. Dazu 1 Morgen Wiesen "unwendig der hart und Sifrit Grecken wisen zu Erckfell"; ½ Morgen Wiesen zwischen den "hueseln" und Heinrich von Kochendorfs "hueseln"; ¾ Morgen Wiesen "under der Fuondeln", hinauf gegen Neckarsulm (Sulm), neben Heinrich von Kochendorfs dreiviertel Morgen Wiesen. Der jährliche Erblehnzins für diese Güter beläuft sich auf 5 Malter Korn und 3 Malter Hafer Wimpfener Maß, lieferbar nach Agnes' Weisung innerhalb einer halben Meile Wegs von Kochendorf. Die Beständer sind verpflichtet, jedes Jahr dreißig Karren Mist auf den jeweils brachliegenden Teil der genannten Äcker zu führen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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