Postamt Zellerfeld (Bestand)
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NLA HA, Nds. 1585 Clausthal-Zellerfeld
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.14 Bund >> 1.14.4 Wirtschaft und Verkehr >> 1.14.4.2 Untere Bundesbehörden >> 1.14.4.2.1 Post- und Fernmeldewesen
1924-1953
Enthält: Personalangelegenheiten, Überwachung technischer Anlagen u.a.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Postämter in der BRD nach 1945 siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Post- und Fernmeldewesen" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g294 ).
Bereits seit 1740 tritt in den Staatskalendern ein Postverwalter in Clausthal auf. 1922 bestand das Postamt Clausthal-Zellerfeld als Postamt I. Klasse unter der Oberpostdirektion Braunschweig. Auch nach 1945 gehörte das Postamt Clausthal-Zellerfeld zunächst noch zur OPD Braunschweig, bis diese zum 1. Mai 1976 in die OPD Hannover einging, die seitdem für ganz Niedersachsen zuständig war. Mit der Privatisierung der Post 1995 und der Auflösung der OPD Hannover/Braunschweig wurde das Postamt Clausthal-Zellerfeld in eine Filiale der Deutschen Post AG umgewandelt.
Stand: 28. März 2006 (erweitert Januar 2016)
Bestandsgeschichte: Nach Motivenbericht eines Staatsarchivs über die Kassation von Akten einer Reichspostdirektion kann auf Akten der Postämter selbst im allgemeinen verzichtet werden (vgl. Mitt. Bl. des Gen. Dir. d. St. A. 7/1940, S. 126). Das Staatsarchiv Königsberg möchte eines Postamtes, die älter sind als die noch vorliegenden Akten der Postdirektion sowie Einrichtungsakten von Postämter von diesen selbst übernehmen.
Da alle wichtigen Maßnahmen auf dem Gebiet der Postverwaltung von der Oberpostdirektion veranlasst oder verfügt werden, brauchen die Akten der Postämter (Fernmeldeämter usw.) im allgemeinen nur dann in Auswahl übernommen zu werden, wenn die Akten der Oberpostdirektion vernichtet sind. Die Akten der Reichspostdirektion Braunschweig sind im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Infolgedessen wurden die nachstehend verzeichneten Akten zu näherer Überprüfung übernommen. Spätere Kassation einzelner Stücke bleibt vorbehalten.
Am 21. Februar 1957 hat das Staatsarchiv Wolfenbüttel Akten an das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv in Hannover (Tagebuch: 426/57) abgegeben. Dieser Aktenbestand ist dann mit weiteren Abgaben des Postamtes Clausthal-Zellerfeld aus den Jahren 1958 (Tagebuch: 1428/58), 1959 (Tagebuch: 112/59) und 1960 (Tagebuch: 3242/60) unter der Akzession 93/56 zusammengefasst worden. Am 13. November 1964 (Tagebuch: 3235/64) hat das Postamt Clausthal-Zellerfeld erneut Akten an das Hauptstaatsarchiv in Hannover abgeben. Diese Akten sind unter der Akzession 50/64 eingelagert.
Bestandsgeschichte: Stand: Juni 2002
Bearbeiter: Oliver Brennecke (2006)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2016)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Postämter in der BRD nach 1945 siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Post- und Fernmeldewesen" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g294 ).
Bereits seit 1740 tritt in den Staatskalendern ein Postverwalter in Clausthal auf. 1922 bestand das Postamt Clausthal-Zellerfeld als Postamt I. Klasse unter der Oberpostdirektion Braunschweig. Auch nach 1945 gehörte das Postamt Clausthal-Zellerfeld zunächst noch zur OPD Braunschweig, bis diese zum 1. Mai 1976 in die OPD Hannover einging, die seitdem für ganz Niedersachsen zuständig war. Mit der Privatisierung der Post 1995 und der Auflösung der OPD Hannover/Braunschweig wurde das Postamt Clausthal-Zellerfeld in eine Filiale der Deutschen Post AG umgewandelt.
Stand: 28. März 2006 (erweitert Januar 2016)
Bestandsgeschichte: Nach Motivenbericht eines Staatsarchivs über die Kassation von Akten einer Reichspostdirektion kann auf Akten der Postämter selbst im allgemeinen verzichtet werden (vgl. Mitt. Bl. des Gen. Dir. d. St. A. 7/1940, S. 126). Das Staatsarchiv Königsberg möchte eines Postamtes, die älter sind als die noch vorliegenden Akten der Postdirektion sowie Einrichtungsakten von Postämter von diesen selbst übernehmen.
Da alle wichtigen Maßnahmen auf dem Gebiet der Postverwaltung von der Oberpostdirektion veranlasst oder verfügt werden, brauchen die Akten der Postämter (Fernmeldeämter usw.) im allgemeinen nur dann in Auswahl übernommen zu werden, wenn die Akten der Oberpostdirektion vernichtet sind. Die Akten der Reichspostdirektion Braunschweig sind im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Infolgedessen wurden die nachstehend verzeichneten Akten zu näherer Überprüfung übernommen. Spätere Kassation einzelner Stücke bleibt vorbehalten.
Am 21. Februar 1957 hat das Staatsarchiv Wolfenbüttel Akten an das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv in Hannover (Tagebuch: 426/57) abgegeben. Dieser Aktenbestand ist dann mit weiteren Abgaben des Postamtes Clausthal-Zellerfeld aus den Jahren 1958 (Tagebuch: 1428/58), 1959 (Tagebuch: 112/59) und 1960 (Tagebuch: 3242/60) unter der Akzession 93/56 zusammengefasst worden. Am 13. November 1964 (Tagebuch: 3235/64) hat das Postamt Clausthal-Zellerfeld erneut Akten an das Hauptstaatsarchiv in Hannover abgeben. Diese Akten sind unter der Akzession 50/64 eingelagert.
Bestandsgeschichte: Stand: Juni 2002
Bearbeiter: Oliver Brennecke (2006)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2016)
2,1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ