Mainz, 1580.12.29. Hermann von Machenheim ("Wachenheimb" (!)) gen. Bechtolsheim, Gewaltbote, und Gerhard Ebersheim ("Ebersheimb" (!)), Baumeister, beide Bauverweser der Stadt Mainz, entscheiden in der Streitsache des Herrn Diethrich Kauff, der Rechten Dr., mit Lizentiat Antonius Baier für seine Frau Anna, Witwe Philipps Höglin, und Herrn Adam "Högll", Rentmeister. Die Witwe will einen Neubau neben der Behausung zum Salmen gen., die Hans Wendel Kober, Ratsverwandter, besitzt, errichten; damit das Haus zum Salmen noch genug Tageslicht erhalte, will sie 3 Werkschuhe von der Mauer zum Salmen abrücken. Ein Teilungsbrief von 1415 wird in zwei Exemplaren vorgewiesen. Nach der zusammen mit Meister Andres Wolf und Hans Ruf ("Rüeph"), Zimmermann, den geschworenen Werkmeistern der Stadt, vorgenommenen Besichtigung wird dahin entschieden, dass die Tag- und Kellerfenster des Herrn Hans Wendel Kober unverbaut bleiben sollen. (2) S. der Aussteller. "So geschehen den neun vndt zwantzigsten December [...] funffzehenhundert vndt im achtzigsten jahr".

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