Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung: Die Bitte des Forstschützen Schlag II zu Baumgarten um Belasssung bereits bezogener Strafanteile bei Strafminderung wird abschlägig beschieden (Überweisungsvermerk vom 9. September 1847 vorhanden)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verordnung: Die Bitte des Forstschützen Schlag II zu Baumgarten um Belasssung bereits bezogener Strafanteile bei Strafminderung wird abschlägig beschieden (Überweisungsvermerk vom 9. September 1847 vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> U Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei >> U.3 Forst- und Jagdvergehen, Forstgericht
Darmstadt, 1847 August 31
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Schlag, (N.N.)
Vermerke: Deskriptoren: Baumgarten
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.