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Verordnung: Zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Herzoglich Nassauischen Kriegskollegium ist eine Übereinkunft getroffen worden über die wechselseitige Auslieferung der Deserteure der beiderseitigen Truppenteile (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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