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Jörg Knupp von Roßwälden, wegen Fried- und Eidbrüchigkeit zu Kirchheim gef., peinlich beklagt, dazu verurteilt, außer der Atzung 20 fl Strafe an den Herzog zu zahlen, keine Waffen mehr zu tragen und alle Wirtshäuser künftig zu meiden, nimmt dieses Urteil an, verspricht, die genannten Bestimmungen auszuführen und zu halten, und schwört U. Er hatte seinen Schwäher Hans Neper von Roßwälden zu Boden geschlagen und verletzt trotz eines vor drei Jahren abgelegten Gelübdes, nur auf dem Rechtswege gegen ihn vorzugehen. Die Tat geschah, als er sich auf dem Rückweg von Bünzwangen [Kr. Göppingen] befand, wo er sich zur Kirchweih und zum Besuch seiner Mutter aufgehalten hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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